Gesetze - Pflichten bei der Integration von Defibrillatoren
Bei einem automatisierten externen Defbrillator (AED) handelt es sich um ein Medizinprodukt der Klasse III. Demnach sind einige Punkte zu beachten, andere jedoch zwingend notwendig. Wir unterscheinden hier zunächst zwischen MPG (Medizinprodukte Gesetz) und der MPBetreibV (Medizin Produkte Betreiber Verordnung).
Besonders die MPBetreibV ist, wie der Name schon aussagt für den Betreiber, also den Endkunden, von entscheidender Bedeutung. Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage unter FAQ.
Hierzu gehören auch regelmäßige Funktionskontrollen der Defibrillatoren. Um dies an 365 Tagen im Jahr zu garantieren bietet sich unsere Funktionsfernüberwachung des Defibrillators an. Nähere Info finden Sie hier.