Funktionssicherheit!
Laut der seit 01.01.2017 verschärften MPBetreibV ist eine regelmäßige Funktionskontrolle an AED´s durchzuführen und zu dokumentieren. Dies erfordert ein zusätzliches Handeln für alle Betreiber von Automaisierten Externen Defibrillatoren. In der Realität ist dies jedoch sehr schwierig umzusetzen.
Zudem haben Auswertungen von Studien ergeben, dass sehr viele integrierte Defibrillatoren aufgrund von übersehenen Funkionsstörungen nicht einsatzbereit waren. Aus diesem Grund wurde ein Fernüberwachungsmodul für CardiAid Defibrillatoren entwickelt. Wir haben exklusiv die WEEE Zulassung ( DE59705817) für das CardiLink Überwachungsmodul.